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Institut für Organische Chemie und Biochemie
 
Fakultät für Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften
 
Universität Freiburg

 

 

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Übergangsregelungen für einen Wechsel der Prüfungsordnung
B.Sc. Chemie in der Biochemie:

Ab dem kommenden Wintersemester gilt die neue Prüfungsordnung (PO) für den B.Sc. Studiengang Chemie.

Für alle Studierenden gilt ab dem WS 2009/10 die neue PO. Wer allerdings im WS 2007/08 oder im WS 2008/09 nach der alten PO das Studium angefangen hat, kann nach den alten Regelungen weiterstudieren. Dazu wird zu Beginn des WS 2009/10 allen Studierenden dieser beiden Jahrgänge ein Formular ausgehändigt, mit dem sie sich für die alte oder die neue PO entscheiden. Diese schriftliche Erklärung muss bis zum 31.03.2010 beim Prüfungsamt abgegeben werden. Es wird aber empfohlen, diese Erklärung so schnell wie möglich beim Prüfungsamt abzugeben.

Für Studierende, die im WS 2008/09 mit dem Studium angefangen haben, sind in der Biochemie mit einem Wechsel von der alten zu der neuen PO keine weiteren Formalitäten verbunden, da die Änderungen zwischen der alten und der neuen PO erst nach dem 3. Semester greifen.

Für Studierende, die im WS 2007/08 mit dem Studium angefangen haben, und die von der alten in die neue PO wechseln wollen, sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Voraussetzung für einen Wechsel ist die Teilnahme an den Übungen Biochemie (letztes Sommersemester) und das bestandene Abschlusskolloquium des Biochemie Grundpraktikums (beides alte PO). In der Übergangsregelung ersetzen diese beiden Leistungen die mündliche Modulteilprüfung und die Vorlesung BC II (beides neue PO). Die Studierenden, die die B.Sc. Arbeit in der Biochemie anfertigen wollen, müssen die Vorlesung BC II während der B.Sc. Arbeit im Sommersemester hören, sie werden dafür entsprechend freigestellt.

    Gez. Thorsten Friedrich